SIGEKO:
Sicherheit für Ihr Bauvorhaben und für alle Beteiligten
Im Juni 1998 wurde eine neue Baustellenverordnung
herausgegeben, deren
Kernaussage darin besteht, dass der Bauherr die Verantwortung
für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Zusammenwirken mehrerer
Unternehmen trägt.
Ein oft nicht kalkulierbares Risiko. Bei Bauvorhaben
entsprechender Größe
ist deshalb - laut Verordnung - vom Bauherrn ein SIGE-Koordinator
zu bestellen.
Auftraggeber, die mit öffentlichen Mitteln
bauen können Zuschüsse verlieren,
wenn sicherheitstechnische Einrichtungen ‘weggelassen’
werden (Verstoß gegen die VOB).
Wir bieten Ihnen:
• Leistungen des SiGeKo in der Planungsphase
• Leistungen des SiGeKo in der Bauphase (Bauüberwachung)
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